Dienstzeiten und Aufgaben im Einsatzfall:

Die hauptamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Wetzlar unterstützen die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr in der Stadt Wetzlar und den Stadtteilen im Rahmen des Feuerwehreinsatzdienstes innerhalb der festgelegten Dienstzeiten von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Sie stellen die Tagesalarmsicherheit für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Wetzlar für alle Gefahrenereignisse sicher. Im hessischen Brand- und Katastrophenschutz Gesetz ist eine Hilfsfrist von 10 Minuten gefordert. Diese wird durch die hauptamtlichen Kräfte sichergestellt. Je nach Ereignis und Lokalisation werden die ehrenamtlichen Kräfte in den jeweiligen Stadtteilen zusätzlich alarmiert.

 

Personal:

Derzeit sind im Stellenplan 13 Planstellen, 8 im mittleren und vier im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, sowie eine Stelle im nichttechnischen Verwaltungsdienst ausgewiesen.

Die Männer und Frauen haben neben dem „Einsatzdienst“ noch vielfältige Aufgaben rund um den Brandschutz in der Stadt Wetzlar übernommen.

Zurzeit bestehen folgende Aufgabenbereiche:

  • Leiter der Feuerwehr, Amtsleiter Amt für Brandschutz
  • Verwaltung
  • Einsatzvorbereitung und Ausbildung
  • Vorbeugender Brandschutz , Gefahrenverhütungsschau sowie Brandschutzerziehung und -aufklärung;
  • Technik mit feuerwehrtechnischen Werkstätten
  • Betreuung des städtischen Fahrzeugpool und der städtischen Kleiderkammer

 

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird durch die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr Wetzlar für diverse  Feuerwehren aus dem Lahn-Dill-Kreis und dem Landkreis Gießen diverses Material gewartet bzw. gepflegt.

Darüber hinaus werden für mehrere städtische Ämter und Betriebsfeuerwehren Prüf- und Wartungsarbeiten erledigt.

 

Dies ist im Einzelnen :

  • Schlauchpflege,
  • Prüfung von Feuerlöschern
  • Gerätewartung
  • Prüfung von Rettungswesten
  • Atemschutzgerätewartung
  • Füllen von Atemluftflaschen
  • Reinigung der PSK
  • Prüfung von Schutzausrüstung