Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr hat das Ordnungsamt der Stadt Wetzlar eine Allgemeinverfügung zur Abwehr von Waldbränden erlassen.

Ab sofort ist das Grillen und jegliches offene Feuer in Grünanlagen, auf Spielplätzen, im Stadtwald sowie auf Grillplätzen und – hütten verboten.

Das Verbot umfasst unter anderem:

  • das Entzünden von Grills jeder Art
  • das betreiben Lager- und Feuerstellen (auch an ausgewiesenen Plätzen)
  • das Entzünden von Kerzen oder Kohle für Wasserpfeifen (Shishas)
  • sowie alle Handlungen, die Brände auslösen können

Besonders gefährlich sind auch achtlos weggeworfene Zigarettenkippen, brennende Streichhölzer, heiße Asche oder Tabakreste. Bereits kleinste Glutreste können in der ausgetrockneten Vegetation einen Brand verursachen.

Helfen Sie mit, Wald, Felder und Grünflächen vor Bränden zu schützen. Sollten Sie Rauch oder ein Feuer bemerken, wählen Sie umgehend den Notruf 112.

Die öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite www.wetzlar.de/rathaus/aktuelles .